Katze, Hund und Pferd richtig versichern

Hund, Katze, Sittich: Unsere vierbeinigen oder geflügelten Freunde sind aus dem Privatleben Vieler nicht mehr wegzudenken. Das bedeutet, dass das Wohl der pelzigen und geflügelten Mitbewohner sichergestellt ist und auch im Verletzungs- oder Krankheitsfall für sie gesorgt ist.

Weiterhin heißt das aber auch, dass für Schaden, die das Haustier an Personen oder Sachen dritter verursacht, Sie als Tierhalter gerade stehen müssen. Knabbert das Kaninchen fremdes Eigentum an, zahlt jede private Haftpflichtversicherung. Kleintiere, wie Katzen, Kanarienvögel oder kleine Nager sind über den Grundschutz ihrer Police abgesichert.

Anders verhält sich das mit größeren Tieren, wie Hunden, Pferden oder Wildtieren. Springt ihr Terrier einen vorbeifahrenden Fahrradfahrer an, der dadurch stürzt, sind Krankenhausaufenthalt und Behandlung des Geschädigten ihr finanzielles Problem. Damit ihre Haftpflichtversicherung auch hier zahlt, sollte sie eine Zusatzversicherung für Tierhalter, sprich eine Hundehalter Haftpflicht, beinhalten.

Diese deckt Schäden, die ihr vierbeiniger Gefährte verursacht und das bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Da schon der gestürzte Fahrradfahrer im schlimmsten Fall siebenstellige Ersatzforderungen und Rentenzahlungen zur Folge haben kann, sollte diese Deckungssumme mindestens 3 Millionen Euro betragen.

Ähnlich hohe Kosten kommen auf Sie zu, wenn ihr Pferd sich losreißt, auf die Straße läuft und einen Verkehrsunfall verursacht. Wie erwähnt ist auch für das Versichern von Pferden eine Tierhalterhaftpflichtnötig. Entwischt Ihnen auf dem Ponyhof das Reitpferd ihrer Tochter, auf das sie eigentlich nur kurz aufpassen sollten, ist ihre Absicherung gegen das Hüten fremder Hunde und Pferde zuständig. Die sollte im Grundschutz ihrer Police bereits integriert sein.

Sind Sie Liebhaber exotischer Tiere und halten Schlangen, Leguane, Giftspinnen oder gar Affen, sollten Sie ihren Versicherer speziell aus diesem Grund kontaktieren. Während einige Versicherer diesen Bereich per Tierhaftpflicht abdecken, sind bei anderen spezielle Vereinbarungen für wilde oder gefährliche Tiere von Nöten. Eine Anfrage lohnt sich auf jeden Fall, da sich eine Königspython oft günstiger absichern lässt als ein Schäferhund.



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